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   BSG, 18.12.2012 - B 13 R 220/12 B   

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BSG, 18.12.2012 - B 13 R 220/12 B (https://dejure.org/2012,49234)
BSG, Entscheidung vom 18.12.2012 - B 13 R 220/12 B (https://dejure.org/2012,49234)
BSG, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - B 13 R 220/12 B (https://dejure.org/2012,49234)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Berlin - S 32 R 171/04
  • LSG Berlin-Brandenburg - L 30 R 1206/07
  • BSG, 18.12.2012 - B 13 R 220/12 B
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 18.12.2012 - B 13 R 220/12 B
    Schließlich muss aufgezeigt werden, dass das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zu Grunde zu legen haben wird (zum Ganzen vgl BSG vom 25.9.2002 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f mwN).

    16 Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).

  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus BSG, 18.12.2012 - B 13 R 220/12 B
    Denn das BSG habe in der Entscheidung vom 9.5.2012 - B 5 R 68/11 R - klargestellt, "dass nach der unverändert einschlägigen Verweisungsrechtsprechung des Großen Senats des BSG (Beschluss vom 19.12.1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8) bei zeitlich uneingeschränkt leistungsfähigen Versicherten allein das Vorliegen einer Summierung - notwendig also einer Mehrheit von wenigstens zwei ungewöhnlichen Leistungseinschränkungen - die Benennungspflicht begründet".
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus BSG, 18.12.2012 - B 13 R 220/12 B
    Denn das BSG habe in der Entscheidung vom 9.5.2012 - B 5 R 68/11 R - klargestellt, "dass nach der unverändert einschlägigen Verweisungsrechtsprechung des Großen Senats des BSG (Beschluss vom 19.12.1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8) bei zeitlich uneingeschränkt leistungsfähigen Versicherten allein das Vorliegen einer Summierung - notwendig also einer Mehrheit von wenigstens zwei ungewöhnlichen Leistungseinschränkungen - die Benennungspflicht begründet".
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 18.12.2012 - B 13 R 220/12 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts und unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufzeigen, welche Fragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine solche Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2017 - L 16/3 U 58/14

    Rückforderung von überzahlten Rentenleistungen; Zahlung der Verletztenrente ohne

    Die Auflösung des Rentenkontos bewirkt die Unmöglichkeit der Rücküberweisung der zu Unrecht erbrachten Rentenbeträge und schließt damit einen Anspruch nach § 96 Abs. 3 SGB VII gegen die Bank aus ( BSG, Beschluss vom 7. April 2016 - B 5 R 26/14 R Rdnr 35; aA BSG, Urteil vom 24. Februar 2016 - B 13 R 22/15 R; Körner, Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Stand: Dezember 2016, § 118 SGB VI Rdnr 22 mit Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Juli 2013 - L 13 R 220/12; vgl. auch Escher-Weingart, SGb 2017, 135 ff).
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